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Überraschendes Urteil aus Luxemburg: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das in Deutschland geltende staatliche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele gekippt, da es nicht mit dem Recht der Europäischen Union (EU) vereinbar ist. In der Begründung heißt es: Grundsätzlich seien solche Wettmonopole zwar zulässig, um die Spielsucht zu bekämpfen - in Deutschland werde dieses Ziel aber nicht konsequent verfolgt, sondern durch Werbung und private Geldspielautomaten unterlaufen.